Miete kürzen wegen Lärmbelästigung

Wenn man sich nach einem stressigen Arbeitstag auf seine eigenen vier Wände und etwas Ruhe freut und diese Ruhe dann wegen Lärmbelästigung nicht bekommt, kann dies schon sehr nervenaufreibend sein. Je nachdem um welche Art von Lärm es sich handelt, kann man in einzelnen Fällen die Mietkosten mindern. Handelt es sich beispielsweise um Lärm, der von Kindern erzeugt wird oder um ein Instrument, kann man hier nur eingeschränkt dagegen vorgehen.

So sind Ruhezeiten von 22 bis 6 Uhr und 13 bis 15 Uhr einzuhalten, doch Kinder kann man selbstverständlich auch während dieser Zeiten nicht komplett ruhigstellen, von daher muss Kinderlärm im Regelfall hingenommen werden. In manchen Bundesländer darf auch an Sonn- und Feiertagen nicht musiziert werden. Bei Baulärm hat man schon bessere Chancen auf eine Mietminderung, hierbei ist allerdings auch abzuwägen um welche Art von Lärm es sich handelt und zu welchen Zeiten der Lärm stattfindet. Außerdem kommt es darauf an, ob man vor dem Unterschreiben des Mietvertrags über eventuelle Lärmquellen hingewiesen wurde oder ob man nicht damit rechnen konnte.

So gehen Sie vor bei Mietminderung bei Lärm

Wenn man von einem durchgehenden Lärmpegel belastet wird, ist es wichtig im ersten Schritt mit dem Lärmverursacher zu sprechen. Nach nicht einsehbarer Rückmeldung gilt es als nächsten Schritt, dem Vermieter ein Beschwerdebrief zu verfassen, diesen deklariert man als „Mängelanzeige“. In diesem Schreiben ist es wichtig explizit die Gründe der Lärmstörung zu erfassen mit angegebener Uhrzeit und Grund des Lärms. In manchen Fällen ist es sinnvoll eine Art Lärmtagebuch zu führen und es dem Schreiben beizulegen.

Anschließend fordert man den Vermieter dazu auf, dafür zu sagen, dass die Lärmbelästigung beseitigt wird, da sonst eine Mietminderung wegen Lärm vorgenommen wird. Dafür ist es möglich eine Frist und die Höhe der beabsichtigten Mietminderung anzugeben.

Es ist sinnvoll sich von einem Anwalt in der Hinsicht der Mietminderung beraten zu lassen. Wenn der Vermieter die Frist verstreichen lässt, kann man selbst vorgehen und die Verringerung der Miete veranlassen. Man selbst kann über die Höhe der Mietminderung entscheiden, jedoch ist es ratsam sich die Hilfe eines Anwalts beiseite zu ziehen. Nach dauerhafter Beseitigung des Lärmpegels ist man dazu verpflichtet, wieder die volle Miete zu zahlen.